Bereits im Frühjahr 2022 haben wir in mehreren umfangreichen Beiträgen auf erhebliche Unstimmigkeiten bei den Gewichtsangaben von Wohnmobilen der Knaus Tabbert AG hingewiesen. Damals analysierten wir Preislisten, EU-Verordnungen, die StVZO sowie die Berechnungen zur sogenannten „Masse im fahrbereiten Zustand“.
Unsere zentrale Frage lautete damals:
Werden Wohnmobilkäufern tatsächlich korrekte Gewichtsangaben präsentiert – oder erscheinen die Wohnmobile durch zu niedrig angesetzte Gewichte künstlich attraktiver?
Inzwischen steht fest:
Die Knaus Tabbert AG akzeptiert eine Geldbuße in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro wegen fehlerhafter Gewichtsangaben bei Wohnmobilen.
Mehrere Medien berichten darüber, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis führten, dass Knaus Tabbert bei ihren Wohnmobilen unzutreffende Gewichtsangaben verwendet hat. Betroffen waren insbesondere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Damit bestätigt sich rückblickend, dass die von uns bereits 2022 aufgezeigten Auffälligkeiten keineswegs unbegründet waren.
Unsere Recherchen aus 2022
Bereits im März bis Mai 2022 veröffentlichten wir die folgenden Beiträge:
- „Überladene Wohnmobile direkt aus dem Werk Knaus Tabbert?“
- „Fehlerhafte Gewichtsangaben bei Wohnmobilen? Unsere Analyse der Knaus- und Weinsberg-Preislisten“
- „Rechtsgrundlagen: Überladene Wohnmobile“
Darin hatten wir unter anderem untersucht:
- die Entwicklung der Gewichtsangaben in KNAUS- und WEINSBERG-Preislisten,
- die Berechnung der „Masse im fahrbereiten Zustand“,
- die Berücksichtigung von Frischwasser, Gasflaschen und AdBlue,
- die gesetzliche Mindest-Nutzlast,
- sowie mögliche Abweichungen zwischen tatsächlichem Fahrzeuggewicht und den Angaben in Preislisten.
Besonders auffällig war damals für uns, dass sich die Differenz zwischen Leergewicht und „Masse im fahrbereiten Zustand“ über die Jahre hinweg immer weiter verringerte – obwohl sich die gesetzlichen Grundlagen nicht entsprechend verändert hatten.
Zusätzlich stellten wir fest, dass bestimmte Gewichte offenbar nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt wurden.
Damals war vieles noch Verdacht, offene Frage oder juristische Bewertung. Heute wissen wir:
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten tatsächlich zu einer rechtskräftigen Geldbuße von rund 6,4 Millionen EUR wegen fehlerhafter Gewichtsangaben.
Warum das Thema so brisant ist
Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung des Fahrzeuggewichts bei Wohnmobilen.
Gerade die Grenze von 3,5 Tonnen spielt eine enorme Rolle:
- Führerschein Klasse B ausreichend
- keine C1-Fahrerlaubnis notwendig
- andere Tempolimits
- andere Mautregelungen
- geringere laufende Kosten
- attraktivere Vermarktung
Genau deshalb sind Wohnmobile bis 3,5 Tonnen besonders beliebt.
Das Problem:
Viele Käufer verlassen sich vollständig auf die Gewichtsangaben der Hersteller.
Nur die wenigsten fahren ihr neues Wohnmobil direkt nach Übergabe auf eine Waage. Dabei reichen bereits kleinere Abweichungen aus, damit ein Wohnmobil im reisefertigen Zustand die zulässige Gesamtmasse überschreitet. Und dabei sprechen wir noch nicht einmal über zusätzliches Gepäck, Fahrräder, Markisen, Campingmöbel oder mehrere Personen im Fahrzeug.
Viele Wohnmobilbesitzer könnten weiterhin unwissentlich überladen unterwegs sein
Selbst heute dürften zahlreiche Besitzer eines KNAUS- oder WEINSBERG-Wohnmobils gar nicht wissen, dass ihr Fahrzeug möglicherweise schwerer ist als angenommen. Viele Käufer haben die aktuelle Berichterstattung über die Millionenbuße vermutlich gar nicht mitbekommen. Andere gehen selbstverständlich davon aus, dass die Gewichtsangaben in Preislisten und Fahrzeugunterlagen korrekt sind. Doch genau diese Annahme scheint zumindest bei bestimmten Fahrzeugen problematisch gewesen zu sein.
Das kann erhebliche Folgen haben:
- Bußgelder bei Kontrollen
- Probleme im Ausland
- Stilllegung bis zur Entladung
- Überschreitung von Achslasten
- Sicherheitsrisiken
- mögliche versicherungsrechtliche Probleme
- und bei Fahrern ohne entsprechende Fahrerlaubnis möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen
Gerade im Ausland werden Überladungen von Wohnmobilen teilweise deutlich strenger kontrolliert und sanktioniert als in Deutschland.
Worum ging es bei den Ermittlungen?
Nach aktuellen Medienberichten ging es bei den Ermittlungen insbesondere um fehlerhafte Gewichtsangaben bei Wohnmobilen. Dabei stand offenbar der Verdacht im Raum, dass Fahrzeuge durch zu niedrig angesetzte Gewichte eine höhere Zuladungsmöglichkeit erhielten und dadurch attraktiver vermarktet werden konnten.
Insbesondere bei 3,5-Tonnen-Wohnmobilen ist die verfügbare Zuladung ein entscheidendes Verkaufsargument.
Bereits 2022 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Berechnung der „Masse im fahrbereiten Zustand“ aus unserer Sicht zahlreiche Fragen aufwarf.
Damals analysierten wir unter anderem:
- die Berücksichtigung des Frischwassertanks,
- die Gewichtsanrechnung von Gasflaschen,
- die Entwicklung der Preislisten über mehrere Jahre,
- sowie mögliche Unterschiede zwischen gesetzlichen Vorgaben und den veröffentlichten Gewichtsangaben.
Inzwischen wurde die Angelegenheit nicht mehr nur in Internetforen oder Blogs diskutiert, sondern Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Dass Knaus Tabbert die Geldbuße akzeptiert hat, macht die Angelegenheit zusätzlich bedeutsam.
Was Wohnmobilbesitzer jetzt tun sollten
Wer ein Wohnmobil besitzt – insbesondere ein Modell mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – sollte das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Wohnmobil bereits ab Werk schwerer ist als die beworbene oder zugesicherte „Masse im fahrbereiten Zustand“ (MiFz), sollte man strukturiert vorgehen — sowohl technisch als auch rechtlich. In Deutschland kann das relevant sein, weil Zuladung, Führerscheinklasse, Versicherung und Betriebserlaubnis betroffen sein können.
Sinnvolle Vorgehensweise:
1. Fahrzeug tatsächlich wiegen
- Das Wohnmobil auf eine geeichte öffentliche Waage fahren (z. B. TÜV, Dekra, Entsorgungsbetrieb, Agrargenossenschaft, Spedition).
- Wichtig: möglichst den normgerechten Zustand herstellen:
- Fahrer mit 75 kg
- voller Kraftstofftank (meist 90%)
- Betriebsstoffe
- Frischwasser entsprechend Herstellerangabe für MiFz
- Gasflasche(n) laut Serienzustand
- serienmäßige Ausstattung
- Das Wiegeprotokoll aufbewahren.
Wichtig:
Nicht nur das Gesamtgewicht, sondern auch die einzelnen Achslasten prüfen.
2. Fahrzeugunterlagen überprüfen – entscheidend sind:
- Kaufvertrag
- Prospekte / Online-Angebote / technische Datenblätter / Preislisten
- COC-Papier (Certificate of Conformity)
- Zulassungsbescheinigung
- eventuelle Gewichtsangaben im Angebot („Masse im fahrbereiten Zustand“, „technisch zulässige Gesamtmasse“, „Mindestzuladung“)
- Schriftverkehr mit Händler oder Hersteller
Wichtig:
Wurde ein konkretes Gewicht zugesichert?
Oder stand nur ein unverbindlicher Richtwert dort?
3. Auf zulässige Toleranzen achten
Seit einigen Jahren gelten EU-Vorgaben zur MiFz. Hersteller dürfen nicht beliebig abweichen, aber gewisse Fertigungstoleranzen existieren.
Relevant ist oft:
- Ob die tatsächliche Masse die zulässige Toleranz überschreitet.
- Ob die verbleibende Zuladung praktisch unbrauchbar wird.
Beispiel:
- Beworben: 3.500 kg zGG (zulässiges Gesamtgewicht) mit 600 kg Zuladung
- Tatsächlich bleiben nur noch 250–300 kg übrig
→ Das kann einen erheblichen Sachmangel darstellen.
4. Schriftlich beim Händler reklamieren
Nicht nur beim Hersteller, sondern primär beim Verkäufer/Händler reklamieren.
Schriftlich:
- gemessene Werte mitteilen
- Wiegeprotokoll beifügen
- Abweichung konkret berechnen
- Frist zur Stellungnahme setzen
Mögliche Forderungen:
- Nachbesserung
- Auflastung auf höheres Gesamtgewicht
- Nachrüstung
- Minderung
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz
5. Rechtliche Einordnung
Ein zu hohes Leergewicht kann ein Sachmangel sein, insbesondere wenn:
- zugesicherte Eigenschaften fehlen
- die übliche Nutzbarkeit eingeschränkt ist
- das Fahrzeug mit normaler Nutzung kaum legal betrieben werden kann
Gerichte haben in verschiedenen Fällen zugunsten von Käufern entschieden, wenn die reale Zuladung erheblich geringer war als beworben.
6. Gesetzliche Fristen beachten
- Gewährleistung beim Neufahrzeug grundsätzlich 2 Jahre
- In den ersten 12 Monaten gilt zugunsten des Verbrauchers eine Beweislastregelung
- Nicht zu lange warten und Mängel dokumentieren
7. Evtl. Sachverständigen einschalten, wenn der Händler widerspricht
- unabhängiges Gutachten (z. B. TÜV, Dekra, öffentlich bestellter Sachverständiger)
- insbesondere wichtig bei größeren Abweichungen oder Gerichtsverfahren
Hilfreich kann außerdem sein:
- alle Prospekte / Screenshots sichern
- Aussagen des Verkäufers dokumentieren
- Beladungsrechnungen nachvollziehbar machen
Unser Fazit
Als wir unsere ersten Beiträge im März und Mai 2022 veröffentlichten, wurden unsere Recherchen von manchen vermutlich als überzogen oder spekulativ betrachtet.
Heute zeigt sich:
Die damaligen Fragen und Auffälligkeiten waren offenbar keineswegs unbegründet.
Die inzwischen akzeptierte Millionenbuße von Knaus Tabbert wegen fehlerhafter Gewichtsangaben bei ihren Wohnmobilen macht deutlich, dass das Thema eine weit größere Dimension hatte, als viele Wohnmobilkäufer vermutlich ahnten.
Besonders problematisch bleibt aus unserer Sicht:
Noch immer dürften zahlreiche Wohnmobilbesitzer unterwegs sein, ohne zu wissen, dass ihr Fahrzeug möglicherweise schwerer ist als angegeben. Gerade deshalb bleibt es wichtig, sich nicht blind auf Werbe- und Prospektangaben zu verlassen, sondern das tatsächliche Fahrzeuggewicht selbst zu überprüfen.




