Ebenfalls dient diese Plattform dazu, offenzulegen, welche Vertragshändler der Knaus Tabbert AG eher zu meiden sind, da diesen die fachliche Kompetenz zur Beseitigung von Sachmängeln fehlt und/oder sie nicht ihre Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung tragen wollen.
Gerade in der Caravaning-Branche, in der Fahrzeuge regelmäßig mit Mängeln aus den Werken kommen, ist die Entscheidung bei welchem Händler gekauft wird von großer Bedeutung. Treten erhebliche Mängel im Gewährleistungszeitraum auf, dann zeigen sich die tatsächlichen Fähigkeiten und Geschäftsgebaren der jeweiligen Händler. Wer kann mit diesen Herausforderungen umgehen, so dass am Ende nicht der Kunde der Geschädigte aufgrund des mangelhaften Wohnmobils oder Wohnwagens ist und welcher Händler hat nur seine eigenen Interessen bzw. Profite im Blick.
Dabei kann insbesondere auch die Geschäftspolitik der Herstellerin, Knaus Tabbert AG, die im Internet nicht gerade positiv (google, Trustpilot, ReclaBox, golocal, kununu, etc.) bewertet wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Erfahrungen des Käufers eines mangelbehafteten Wohnmobils oder Wohnwagens haben.
Jeder einzelne Käufer, der ein Wohnmobil oder Wohnwagen von KNAUS , WEINSBERG, TABBERT oder T@B gekauft hat und mit erheblichen Mängeln an seinem neu gekauften Fahrzeug konfrontiert wird, agiert immer nur als Einzelner, manchmal mit einem Anwalt zusammen. Immer wieder hören Käufer von der Herstellerin oder deren Vertragshändler, dass sie die Ersten mit einem derartigen Mangel wären, obwohl schon andere vor ihnen genau das gleiche Problem mit ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen hatten. Jeder hier veröffentlichte Erfahrungsbericht oder Kommentar hilft damit, Transparenz und Einblicke zu verschaffen, um die Verbraucher zu informieren und zu unterstützen.
Diese Plattform bietet auch die Möglichkeit, dass Verbraucher sich zusammenschließen, in Fällen in denen möglicherweise sogar das Kraftfahrtbundesamt (wie z.B. bei verkehrsgefährdenden Sachmängeln) oder gar die Staatsanwaltschaft (wie z.B. bei falschen Gewichtsangaben der Fahrzeuge) eingebunden werden müssen.