Das Thema mit dem falsch verlegten Kondensatschlauch der Truma Heizung hatten wir bereits vor einiger Zeit bei einem KNAUS Sky TI 590 MF Wohnmobil. Es scheint, dass nicht nur dieses Wohnmobil Modell der Knaus Tabbert AG davon betroffen ist.
Im folgenden Erfahrungsbericht über ein WEINSBERG Pepper Wohnmobil wird ebenfalls ein Frostschaden durch einen falsch verlegten Kondensatschlauch / Entlüftungsschlauch festgestellt. Auch hier lehnt die Herstellerfirma, Knaus Tabbert, den Garantieanspruch ab.
Achtung: Garantie und Gewährleistung
Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher Garantie und Gewährleistung verwechseln. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang bei Neufahrzeugen (Übergabe des Wohnmobils vom Verkäufer an den Käufer). Danach kann nur noch eine Garantie des Herstellers greifen, sofern dieser eine solche erklärt hat.
Garantie: Die schriftliche Zusicherung des Herstellers, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftretende Mängel an einer gekauften Sache kostenlos zu beheben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und erfolgt nach seinen Bedingungen und Vorgaben. Der Hersteller hat also das Recht, selbst zu bestimmen, in welchem Umfang er Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises gewährt. Es ist zu beachten, dass eine Garantie ein Marketinginstrument ist, um das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder den Hersteller zu stärken.
Gewährleistung: Das Gewährleistungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Unter Gewährleistung versteht man rechtlich gesehen die Verpflichtung, Waren und Dienstleistungen in einwandfreiem Zustand zu liefern bzw. zu erbringen und bei Vorliegen eines Mangels diesen innerhalb von 2 Jahren nach Leistungserbringung bei neuen Waren und innerhalb von 12 Monaten bei gebrauchten Waren ohne Kosten für den Kunden zu beheben. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Verbraucher aufwies.
Die gesetzliche Gewährleistung beinhaltet folgende Rechte für den Käufer:
- Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
- Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB)
- Minderung des Kaufpreises (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB)
- Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB)
WEINSBERG Pepper – Frostschaden der TRUMA Heizung
Hier nun der kurze Bericht über den WEINSBERG Pepper und den entgegen den Vorgaben der Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG. falsch verlegten Kondensatschlauch / Entlüftungsschlauch der TRUMA Heizung.
«Im Frühjahr 2023 ging die Heizung ständig auf Störung.
Nach Rücksprache mit dem Truma Kundendienst lief die Heizung kurzfristig wieder aber die Störmeldung blieb. Im August stellte Truma einen Frostschaden fest, verursacht durch einen falsch verlegten Kondensatschlauch.
Der Händler bestätigte dies und stellte Kulanzantrag. Knaus lehnte ab mit der Begründung diesen Fehler hätte man beim Wasserablassen vor der kalten Jahreszeit feststellen können. Selbst der Händler fand diese Aussage nicht zutreffend, da dies nur durch Abnehmen eines Kunststoffkastens an der Unterseite festzustellen ist.
Fristsetzungen meines Anwalts werden von Knaus ignoriert. Evtl. Klageerhebung könnte an der Gewährleistungsfrage scheitern.
Mein Anwalt rät ab. Ich werde wohl auf den Kosten sitzenbleiben.» (Peter Schloth)