Rückrufaktion von KNAUS und WEINSBERG Wohnmobilen: „Verkehrsunfälle mit Schweregrad nicht auszuschliessen“

KNAUS und WEINSBERG Rückruf wegen Fender an B-Säule

Laut der Rückrufdatenbank des Kraftfahrbundesamtes gibt es eine grössere Rückrufaktion bei teilintegrierten KNAUS und WEINSBERG Wohnmobilen der Knaus Tabbert AG. Dabei geht es um den Verlust von Verkleidungsteilen der B-Säulen, sogenannten Fendern, in den Verkehrsraum.

Betroffen sind folgende teilintegrierte KNAUS und WEINSBERG Wohnmobil Modelle.

Marke KNAUS, Baujahre 2012 bis 2021:

  • LIVE TI
  • LIVE WAVE
  • SKY TI
  • SKY TRAVELLER
  • SKY WAVE
  • SUN TI
  • VAN TI
  • VAN TI PLUS
  • VAN TI VANSATION

Mögliche Einschränkung auf die Baureihen R05, R08, R11, R15, R16, R21 und R22.

KBA Rückrufaktion KNAUS

Marke WEINSBERG, Baujahre 2014 bis 2021:

  • BRINKMANN
  • CARACOMPACT
  • CARAHOME
  • CARALOFT
  • CARASUITE
  • MAINCAMP

Mögliche Einschränkung auf die Baureihen R57, R58, R59, R63, R66 und R67

KBA Rückrufaktion WEINSBERG

Qualität, Kommunikation und Haftung

Da Knaus Tabbert gemäss eigener Aussage hohe Ansprüche an die Qualität ihrer Produkte stellt und grossen Wert auf „eine offene und vertrauensvolle Kommunikation“ (Quelle: https://www.knaus.com/de-de/service/faq-kontakt/faq-sicherheitsaktion/) legt, haftet dementsprechend der Halter des Fahrzeuges, falls es aufgrund dieses Mangels an den KNAUS und WEINSBERG Wohnmobilen zu einem Unfall kommen sollte.

So rät die Herstellerin dieser Wohnmobile also DRINGENDST die Sicherheitsaktion durchführen zu lassen, also bei einem Vertragshändler einen Reparaturtermin zu vereinbaren, und bittet dabei gleichzeitig um GEDULD.

Ist es jetzt dringend oder sollen wir geduldig sein?

Die Problematik ist nur allzu bekannt. Reparaturtermine bei KNAUS und WEINSBERG Vertragshändlern werden zur Zeit teilweise erst in einigen Monaten vergeben. Solange sollte also das KNAUS oder WEINSBERG Wohnmobil nicht bewegt werden, denn gemäss der Knaus Tabbert AG kann es „schlimmstenfalls zu Verkehrsunfällen mit Verletzungs- und Todesfolge für Verkehrsteilnehmer kommen“.

Wer also seinen Urlaub mit dem KNAUS oder WEINSBERG Wohnmobil schon gebucht hat und nun vorher keinen Termin zur Durchführung der Nachrüstung bei einem Vertragshändler bekommt, hat tatsächlich Pech gehabt.

Haftung im Falle eines Schadens

Die Herstellerin schiebt mit ihrer Formulierung auf ihrer Webseite die Haftung vollständig auf den Halter des Fahrzeuges ab.

Haftung bei Knaus / Weinsberg Fender Rückrufaktion
(Bildschirmabdruck vom 13.07.2023)

Ist das die Wahrheit?

Gemäss vis.bayern.de, also dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Sitz der Knaus Tabbert AG liegt in Bayern), hat der Verbraucher Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und / oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Dort liest man weiter:

„Hat der Hersteller eine öffentliche Warnung herausgegeben bzw. eine Rückrufaktion durchgeführt, kann dem Geschädigten ein Mitverschulden zukommen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz hängt dann davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist. Hat man als Verbraucher z.B. von einer Rückrufaktion erfahren, sich aber nicht an die Anweisungen des Herstellers gehalten, so besteht kein Anspruch, wenn es zu einem Schaden kommt.

Erfährt ein Verbraucher nichts von der Rückrufaktion, so verliert er auch seine Ansprüche nicht. Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn der Verbraucher grob fahrlässig keine Kenntnis gewonnen hat. Auch hier kommt es aber immer auf die Umstände des Einzelfalles an.“

Ähnliches lesen wir auf Stiftung Warentest:

„Mit einer Rückruf­aktion befreit sich der Hersteller nicht von der Haftung. Nur wenn es ihm im Einzel­fall gelingt, ein Verschulden des Betroffenen nach­zuweisen, kommt er an Schaden­ersatz­forderungen ganz oder teil­weise vorbei. Mit einer Produktwarnung verringert das Unternehmen sein Risiko: Steht fest, dass das Opfer den Rück­ruf kannte, und hat es das Produkt trotz Warnung weiter genutzt, wird es allenfalls für einen Teil seines Schadens Ersatz verlangen können.“

So eindeutig liegt die Haftung also nicht beim Verbraucher. Allerdings muss dieser nachweisen, dass er durch einen bestimmten Fehler eines Produktes den entsprechenden Schaden erlitten hat und keinerlei Kenntnis über die öffentliche Rückrufaktion hatte. Aufgrund der Geschäftsgebaren mancher verbraucherunfreundlicher Hersteller, werden diese dagegen bemüht sein, dem Verbraucher ein Verschulden des Schadens nachzuweisen. In diesem Falle würde die Knaus Tabbert AG tatsächlich die Wahrheit auf ihrer Webseite schreiben, denn denjenigen, die bereits ein Rückrufschreiben im gelben Umschlag über das KBA erhalten haben, ist dies förmlich zugestellt worden. Damit kann Knaus Tabbert nachweisen, ab wann der Fahrzeuginhaber über die sicherheitsrelevanten Mängel und der dadurch bestehenden Gefährdung Dritter als informiert gelten kann.

Wer also eigenständig nachgebessert hat oder nach Erhalt des Rückrufschreibens mit seinem Wohnmobil unterwegs ist trägt dafür die volle Verantwortung und geht noch dazu das Risiko ein, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls/Schadens nicht zahlt. Weiterhin könnte er (wie im Falle des VW-Rückrufes im Rahmen des Abgasskandals) seine nächste HU-Plakette riskieren, denn Prüfer können über das Serviceheft oder Diagnoseschnittstellen feststellen, ob die nötigen Sicherheitsaktionen durchgeführt wurden.

Art und Weise der Nachbesserung

Doch dabei soll es nicht bleiben, denn gemäss einigen Wohnmobil-Besitzern, die bereits ihr Wohnmobil im Rahmen der Sicherheitsaktion bei Knaus Vertragswerkstätten haben nachbessern lassen, wirft die Art und Weise der Reparatur Fragen auf.

Muss man sich tatsächlich gefallen lassen, dass dieser sogenannte Fender an der B-Säule einfach mit zwei Schrauben nachbefestigt wird und damit Löcher in das Wohnmobil gebohrt werden?

Ein Artikel auf kfz-rueckrufe.de beschäftigt sich bereits mit den sehr fragwürdigen Reparaturlösungen. Dieser ist hier nachzulesen.

Selbstverständlich hat Knaus Tabbert auch hierfür schon eine Antwort parat:
„Die Nachrüstlösung unter Einsatz von Befestigungsstopfen wurde erprobt und erfolgreich auf ihre Sicherheit untersucht. Das Kraftfahrt‐Bundesamt hat die Nachrüstung ebenfalls als geeignet befunden, für eine sichere Befestigung der Fender zu sorgen. Ein vollständiger Austausch der Fender ist nicht möglich.“ (Quelle: https://www.knaus.com/de-de/service/faq-kontakt/faq-sicherheitsaktion/)

Noch nicht vom Händler, KBA oder Knaus Tabbert kontaktiert worden?

Hier noch die Nachricht von Helmut Eckstein, der uns freundlicherweise auf diese Rückrufaktion aufmerksam gemacht hat, denn es sind bisher nicht alle betroffenen Wohnmobil-Besitzer vom Hersteller, vom Vertragshändler oder KBA bezüglich dieser Rückrufaktion kontaktiert worden.

„Hallo Mitstreiter, das KBA hat eine Rückrufaktion gestartet für 26.000 Wohnmobile von Knaus, Weinsberg!

Rutschende Fender (Seitenverkleidungen) des Aufbaus können sich lösen?
Nachzulesen ist der Rückruf unter www.kfz-rueckrufe.de

Achtung: Bei eventuellen Schäden während der Fahrt, trotz Rückruf, haftet der Eigentümer laut Knaus-Tabbert auf seiner eigenen Seite FAQS.

Fakt ist, bei meinem Weinsberg CaraLoft 600 SP, der ja laut meiner Dokumentation bereits wieder zurückgegeben wurde, ist das im Jahre 2017 bereits passiert!

Der Händler war zu blöd, um diese zu reparieren.
Seid vorsichtig.“

Wie sind Deine Erfahrungen?

Wer war bereits beim KNAUS/WEINSBERG Vertragshändler und hat die Sicherheitsaktion dieses Rückrufes durchführen lassen und wie ist es gelaufen? Wie lange hat es gedauert, bis ihr einen Termin bekommen habt? Welche Reparaturlösung wurde durchgeführt?

Schreibt gerne Eure Erfahrungen in den Kommentarbereich.

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Mathias Wesseler
1 Jahr zuvor

Hallo! Die Lösung mit den Plastikpropfen ist ein Witz und unverschämt! Das ist eine billige Lösung und verschandelt das Wohnmobil. Auf dunklem Untergrund wird ein hellgrauer Propfen verschraubt! Ich werde mich anwaltlich dagegen wehren!
Knaus/Tabletten AG sagt alles! Gewinnmaximierung vor Qualität!