Rechtsstreit um mangelhaften WEINSBERG CaraBus MQH 600

Mängel am Weinsberg MQH 600 Wohnmobil

Rechtsstreite oder Gerichtsprozesse um mangelhafte Wohnmobile und Wohnwagen von KNAUS oder WEINSBERG gibt es zuhauf. Selten wird aufgrund vertraulicher Informationen oder möglicher Verschwiegenheitserklärungen darüber berichtet. Der folgende Erfahrungsbericht über einen Gerichtsprozess um einen mangelhaften WEINSBERG CaraBus MQH600 gibt wertvolle Einblicke und Hinweise, wie ein derartiger Rechtsstreit verlaufen kann.

Hier nun der Erfahrungsbericht über den WEINSBERG CaraBus MQH 600:

Fenster mit Schraube verschlossen
Fenster mit Schraube verschlossen

Vielen Dank für diesen detaillierten und umfangreichen Erfahrungsbericht, auch wenn es unglaublich ist, dass nach einem erfolgreichen OLG-Urteil dieser Ärger immer noch nicht beendet ist.

Folgendes fällt bei derartigen Gerichtsprozessen auf:

  • Wenn man gegen einen KNAUS / WEINSBERG Vertragshändler klagt, sollte man damit rechnen, dass der Vertragshändler entweder bereits den Knaus Tabbert „Hausanwalt“ (RA Wolf Müller von der Kanzlei Graf von Westphalen) als seinen Rechtsanwalt direkt engagiert oder diesen als Streithelfer hinzuzieht. Man streitet damit dann in gewisser Hinsicht gegen zwei Parteien: seinem Vertragspartner und der Herstellerin im Hintergrund.

    Übrigens, die Kanzlei Graf von Westphalen arbeitet für den Caravaning Industrie Verband e.V. und führt für deren Mitglieder Workshops zu Rechtsthemen wie Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung durch.
  • An den Landgerichten trifft man nicht immer auf Richter und Richterinnen, die sich tatsächlich mit der Wohnmobil-Thematik auskennen. Da wird zwar ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hinzugezogen, aber die Auslegung der Rechtsprechung obliegt den Richtern und erstaunlicherweise kennen diese die Urteile des BGH (insbesondere in Bezug auf das Thema der Undichtigkeiten bei Fahrzeugen) scheinbar nicht. Die Fehlerquote der Urteile auf der Ebene der Landgerichte ist leider nicht unwesentlich. Das zeigt allein schon die Anzahl der erfolgreichen Berufungsverfahren an den Oberlandesgerichten.
  • Die Verkaufsargumente der Knaus Tabbert AG und deren Vertragshändler werden in einem Rechtsstreit innerhalb kürzester Zeit fast in gegenteilige Aussagen von deren beauftragten Rechtsanwälten gewandelt.

Liest man auf der Webseite der Knaus Tabbert AG noch folgende Aussagen:

„Jedes der Fahrzeuge ist nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt.“
„Gleichzeitig entwickeln und verbessern wir bei Knaus Tabbert kontinuierlich Materialien und Bauweisen, um das Freizeitmobil der Zukunft noch intelligenter, umweltverträglicher und sicherer zu gestalten.“
„Damit kennen wir die Bedürfnisse der Kunden genau und können schnell darauf reagieren.“

Hört man dann in einem Gerichtsprozess gegen einen Knaus Tabbert Vertragshändler, der den „Hausanwalt“ der Knaus Tabbert AG beauftragt hat, gebetsmühlenartig folgende Aussage:

„Die Gesamtnutzungsdauer des Wohnmobils ist 10 Jahre, danach ist das Fahrzeug wertlos.

Aufgrund der zahlreichen Erfahrungsberichte, die uns inzwischen erreichten, scheint es tatsächlich so, dass nach spätestens 10 Jahren das Lebensende der KNAUS oder WEINSBERG Wohnmobile erreicht ist.

Man darf sich also beim Kauf eines beispielsweise 80.000 Euro KNAUS oder WEINSBERG Wohnmobils gut überlegen, ob man jedes Jahr 8.000 Euro an Wert vernichten möchte oder hierfür nicht einfach ein Mietfahrzeug oder anderweitig Urlaub bucht.

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