Knaus VAN TI PLUS auf MAN TGE – Übernahmebegutachtung

Knaus VAN TI PLUS

Vor kurzem erreichte uns erneut ein Erfahrungsbericht zum Knaus VAN TI PLUS 700 LF 4×4 auf MAN TGE Fahrgestell.

Unverbindliche Lieferfristen und Übernahmebegutachtung

Nun häufen sich in letzter Zeit die Berichte und Kommentare, dass die „unverbindlichen“ Lieferzeiten bei den Wohnmobilen nicht mehr eingehalten werden können. Der Kunde hat sein Wohnmobil bestellt, ihm wird ein „unverbindlicher“ Liefertermin mitgeteilt und plötzlich zeigt sich, dass dieser um einige Monate nicht eingehalten werden kann. Bei der Knaus Tabbert AG scheint es zu derartigen Lieferverzügen zu kommen, wie der untenstehende Erfahrungsbericht zeigt.

Dass es nicht nur zu Lieferverzügen bei Knaus Tabbert AG kommt sondern auch erhebliche Mängel an deren Wohnmobilen und Wohnwagen auftreten, zeigen die zahlreichen Kommentare und Erfahrungsberichte auf dieser Webseite. Ja, natürlich finden wir dies auch bei anderen Wohnmobilherstellern, doch scheint es dass gerade die Herstellerin Knaus Tabbert AG im Vergleich hier eine höhere Mängelquote aufzeigt. Wie sagte uns doch noch der Verkaufsmitarbeiter des Knaus Vertragshändlers Südsee-Caravans: „Wenn Sie bei Carthago einen Mangel haben, werden sie bei Knaus 3 Mängel haben.“ Natürlich hat er uns das erst nach dem Verkauf gesagt!

Zwei sehr wesentliche Punkte zeigt dieser Bericht auf:

  1. Der Kunde muss die Lieferverzüge nicht endlos hinnehmen. Er hat Rechte.
  2. Eine Übernahmebegutachtung ist bei Wohnmobilen der Knaus Tabbert AG gut investiertes Geld.

Doch genug der einleitenden Worte, hier der Erfahrungsbericht:

„Als blutiger Neuling habe ich leider im Oktober 2020 einen Knaus VAN TI PLUS 700 LF 4×4 auf MAN TGE Fahrgestell bestellt. Lieferzeit unverbindlich im Mai 2021. Schon jetzt beginne ich meine Entscheidung zu bereuen.

Das Fahrzeug ist noch nicht geliefert und unter der Hand habe ich erfahren dass es wohl August werden wird. Alles was ich bis jetzt und leider nicht früher in der jetzigen Deutlichkeit (ich war wohl zu blauäugig) erfahren habe, gepaart mit dem unmöglichen Verhalten der Fa. Knaus (so etwa wie Mercedes vor 35 – 40 Jahren) und dem Händler, was Auskünfte zu dem Fahrzeug betrifft, veranlasste mich erstens: bereits jetzt mit RA Dähn in Bad Hersfeld in Verbindung zu treten und zweitens: nach dem Rat des RA Dähn einen Gutachter zu beauftragen um bei Lieferung und -ganz wichtig- vor Bezahlung des Fahrzeuges eine Übernahmebegutachtung durchzuführen.

Danach sehen wir weiter, wobei der RA sich bereits vor der Lieferung ziemlich sicher ist, dass es nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht bzw. die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt.

Daher erscheint mir besonders bei Fahrzeugen der Fa. Knaus eine Begutachtung dringend angeraten. Dieses Spielchen kostet mich alles in allem, einschliesslich der Begutachtung rund 1.800 €. Das ist viel Geld, erscheint mir aber bei einer Gesamtinvestition von rund 115.000 € als dringend angeraten und angemessen.

Sollte da etwas im Argen liegen oder die von mir Mitte Juli zu setzende Nachfrist zur Lieferung des Fahrzeuges 14 Tage später, verstreichen, dann darf der Händler die Möhre behalten und mir meine 10.000 € Anzahlung zurückzahlen.

Deshalb die Empfehlung des RA sich vom Händler keinesfalls unter Druck setzen zu lassen oder beim Fahrzeug sogar vor der Übernahme beim Händler die Zulassung durchzuführen. Im Übrigen sollte man sich vor Augen führen, dass man vor jedem Kauf einer Ware diese einer Prüfung unterzieht. Bin ich dazu aus Gründen z.B. der Komplexität des Kaufgegenstandes nicht in der Lage, dann sollte ich einen Fachkundigen, hier einen vereidigten Gutachter hinzu ziehen. Dies halte ich persönlich gerade bei Produkten der Firmengruppe Knaus-Tabbert für dringend angeraten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es bei einem Kaufgegenstand, hier ein Wohnmobil im Wert von mehreren zehntausend Euro nicht an den Kosten einer Begutachtung in Höhe von 1.500 bis 2.000 €, je nach Anfahrtstrecke des Gutachters, scheitern darf. Hierbei ist auch ein wichtiger Aspekt, dass nach Aussagen des RA der Gutachter selbstverständlich für seine Begutachtung verantwortlich ist, d.h. ggf. auch für später auftretende Schäden verantwortlich ist soweit diese bei der Begutachtung schon hätten erkannt werden müssen. Also habe ich hier auch noch eine zusätzliche Sicherheit.

Ich jedenfalls werde diese Spielchen der Branche, hier insbesondere der Fa. Knaus nicht mitmachen. Fortsetzung folgt hier in diesem Forum, sobald es etwas Neues gibt.“ (JHM)

Wir finden dieses Vorgehen absolut stark. Auf seinen Rechten zu beharren, eine mangelhafte Ware (insbesondere gravierende Mängel) nicht zu tolerieren und vor allem, wie so treffend formuliert „diese Spielchen der Branche“, insbesondere der Firma Knaus Tabbert AG nicht mitzumachen. Nur so geht es. Solange wir Käufer alles hinnehmen, solange ändert sich nichts. Leider geht es meistens nur mit einem Anwalt, denn nicht jeder Wohnmobil-Käufer ist sich seiner Rechtslage voll bewusst und kennt die entsprechenden Pflichten und Rechte seitens Käufer und Verkäufer.

Die Zusatzinvestition von rund 1.800 Euro für eine gutachterliche Übernahmeuntersuchung ist im Verhältnis zum Kaufpreis eine wirklich sinnvolle Investition um zukünftigen nervenaufreibenden sowie zeit- und kostenintensiven Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

Hier zum Abschluss noch eine kleine hilfreiche Zusatzinformation bezüglich „unverbindlicher Liefertermin“ vom Rechtsportal der ERGO Versicherung:

„Unverbindlicher Liefertermin

Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

  • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
  • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.“
(Quelle: Lieferfristen Neuwagen, Das Rechtsportal der ERGO)

Der zweite Punkt ist also ein mögliches Rechtsmittel, das dem Käufer ermöglicht vom Kaufvertrag eines Knaus Wohnmobiles oder Knaus Wohnwagens zurückzutreten. Einige Kommentatoren haben hier nach ihrer Bestellung schon Bedenken und Zweifel geäussert, ob ihre Wahl richtig war. Gibt es also entsprechende Lieferverzüge bei der Knaus Tabbert AG, dann wäre dies eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Eckstein Helmut
3 Jahre zuvor

Ich finde es toll, liebe unzufriedenen Knaus- Kunden, dass so langsam es in den Reihen möglich wird, den Mund aufzumachen. Bei mir persönlich, na ja, es waren ja keine 100.000 €uro, aber Geld auch in kleinen Mengen, riecht nicht. Nur wenn es von Knaus zurück kommt. Ich konnte mein Fahrzeug nach knapp 3 Jahren noch zurückgeben, da die Karre echt Schrott war. Knaus – Tappert schämt sich aber nie!!!! Ich auch nicht, habe schon 3 Käufe verhindert.