# 1 – Der Rechtsstreit: Rücktritt vom Kaufvertrag

Rücktritt Knaus Wohnmobil Kaufvertrag

Als wir uns im Frühjahr 2018 für den Kauf eines Knaus Wohnmobiles entschieden, hätten wir niemals gedacht, dass wir im darauffolgenden Jahr den Rücktritt von diesem Kauf erklären müssten.

Niemals hätten wir gedacht, dass es in dieser Branche Hersteller gibt, die Produkte mit einer derart hohen Mangelhaftigkeit auf den Markt und an den Käufer bringen. Und niemals hätten wir damals gedacht, mit welchen dreisten Unterstellungen und Lügen wir uns einige Monate später herumschlagen würden.

 

Die Argumentation:

„Das Wohnmobil ist ein hochkomplexes Produkt, das in Handarbeit gefertigt wird“

lassen wir als Ausrede nicht gelten.

 

Es gibt zahlreiche Produkte auf dem Markt, die hochkomplex sind, in Handarbeit gefertigt werden und nicht mit derart gravierenden Mängeln verkauft werden. Ausreden führen nur dazu, dass ein Zustand so bleibt wie er ist und keine Notwendigkeit besteht, diesen zu ändern, bzw. zu verbessern. KVP nennt man so etwas: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Dazu braucht es jedoch die Einsicht beim Hersteller, dass die Produkt-, Prozess- und Servicequalität eines Unternehmens verbessert werden kann. Diese Einsicht scheint bei der Knaus Tabbert AG immer noch nicht vorhanden zu sein.

 

Verursacher ist Knaus Tabbert, verantwortlich deren Händler

Doch abgesehen von der hohen Anzahl Mängel, die zu einem wesentlichen Teil auch noch gravierend sind, beginnt der grausame Teil der Erfahrungen vor allem dann, wenn der Verkäufer keine Verantwortung für das mangelhafte Wohnmobil oder den mangelhaften Wohnwagen übernehmen möchte. Natürlich liegt die eigentliche Verursachung beim Hersteller, in diesem Falle bei der Knaus Tabbert AG. Allerdings hat der Knaus Händler sich irgendwann dazu entschlossen, dessen Produkte zu vertreiben und auch die entsprechende Gewährleistung bzw. Mängelhaftung dafür zu übernehmen.

 

Warum wir vom Kaufvertrag zurücktreten mussten

Insgesamt haben wir dem Knaus Vertragshändler Südsee-Caravans 5 Mal (!!!) die Gelegenheit gegeben, unser Wohnmobil nachzubessern. Auf unsere letzte Aufforderung, das Wohnmobil nachzubessern schreibt uns die Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans folgendes:

10. Juli 2019

„…wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28. Juni 2019 und teilen für unsere Mandantin mit, dass diese ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen durch die erfolgreiche Vornahme der Reparaturen in vollem Umfang nachgekommen ist. Unsere Mandantin hat den Fahrzeugstand vor und nach Durchführung der Reparaturmaßnahmen detailliert dokumentiert. Das Fahrzeug befindet sich in einem vertragsgemäßen Zustand.“

 

Nun muss man wissen, dass wir neben anderen gravierenden Mängeln, wie z.B. die laufende Überhitzung der Truma Heizung, der Schimmelbildung und weiteren Mängeln, folgende Videoaufnahme von der Undichtigkeit unseres Wohnmobiles dem Knaus Händler Südsee-Caravans haben zukommen lassen:

Knaus SUN TI 700 MEG Wohnmobil undicht

 

Trotz dieser Videoaufnahmen, die klar und deutlich den Wassereintritt in das Wohnmobil zeigen, erwidert uns die Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans erneut:

14. August 2019

„…wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 8. August 2019, in dessen Rahmen Sie für Ihre Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Rückabwicklung des desselben verlangen. Unsere Mandantin ist ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen durch die erfolgreiche Vornahme der Reparaturen in vollem Umfang nachgekommen. Das Fahrzeug befindet sich in einem vertragsgemäßen Zustand. Der von Ihnen für Ihre Mandantin erklärte Rücktritt ist damit unbegründet.“

 

Was will man da als Kunde eines Knaus Händlers, der seiner Meinung nach seinen gesetzlichen Verpflichtungen durch die erfolgreiche Vornahme der Reparaturen in vollem Umfang nachgekommen ist, noch machen?

Das Wasser läuft schön weiter in das Wohnmobil, denn so eine Undichtigkeit ist anscheinend bei Knaus Wohnmobilen und Weinsberg Wohnmobilen ganz einfach ein „vertragsgemässer Zustand“.

Am 16. August 2019 fragen wir bei der Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans nach, ob dessen Antwort bedeutet, dass wir in dieser Angelegenheit nun klagen müssen.

Wir erhalten keine Antwort mehr auf unsere Frage von Südsee-Caravans (Südsee-Caravans Gottfried & Per Thiele OHG).

Wir müssen Klage erstellen. Denn wenn ein Knaus Vertragshändler behauptet, das Wohnmobil ist nicht undicht, obwohl gemäss Videonachweis laufend Regenwasser in das Wohnmobil bei Regenfahrten gelangt, dann bleibt einem letztendlich gar nichts anderes mehr übrig als den Weg über das Gericht zu gehen.

 

Beschluss des Landgerichtes zum erfolgten Rücktritt

Inzwischen hat das zuständige Landgericht bereits in einem Beschluss folgendes geschrieben:

„Der geltend gemachte Rücktritt ist erfolgreich, wenn die Voraussetzungen des §437 Nr. 2 BGB vorliegen.

Der Rücktritt wurde mit Anwaltsschreiben vom 8.8.2019 erklärt. Voraussetzung ist nicht nur das Vorliegen eines Mangels, sondern darüber hinaus eine Leistungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung. Eine solche Frist wurde zuvor mit Anwaltsschreiben vom 28.6.2019 gesetzt. Der Rücktritt dürfte daher zumindest dann berechtigt sein, wenn die im letztgenannten Schreiben aufgeführten Mängel vorhanden sind.“

 

Da wir sicherlich keine Mängel melden, die überhaupt nicht vorhanden sind, ist wohl ziemlich eindeutig, dass der Rücktritt erfolgreich sein wird.

Nun steht demnächst der Gutachtertermin an, der unsere gemeldeten Mängel feststellen wird. Wir können es kaum noch erwarten bis dieser grässliche Spuk endlich vorbei ist.

 

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Helmut Eckstein
Helmut Eckstein
3 Jahre zuvor

Ich wünsche Euch ein besonderes Glück. Toll, dass es Menschen gibt, die sich nicht alles gefallen lassen.
PS: wir erleben ja derzeit das selbe Debakel. Nachzulesen unter Weinsberg CaraLoft hier im Forum.
Derzeitiger Stand ist: warten, warten, niemand findet es notwendig, die weitere Vorgehensweise mit uns zu besprechen. Die Wartezeit wird genutzt, um in Google, Facebook und in weiteren sozialen Medien den Pfusch darzustellen. Es ist ja 2020 das Jahr der Camper, da das Reisen nicht so möglich ist. Wir haben nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Unser Ziel, keine weitere Labereien, sondern Rückumwandlung dieses Kaufvertrags mit allen Konsequenzen, denn der Ärger macht neben dem Schimmel im WoMo KRANK !

Karsten Wohlfahrt
Karsten Wohlfahrt
3 Jahre zuvor

Hallo,
wie ist das denn jetzt mit der Klage weitergegangen?  Bei unserem Kastenwagen regnet es auch rein. Des Weiteren fällt bei jedem Urlaub etwas ab. Schubladen, Rahmen der Fenster, Lampen usw. Außerdem spinnt die ganze Elektronik bei dem Fiat,  Reifendruck, Nothalteassistent, Radio, Headupdisplay melden Fehler. Die Karre wurde 2020 geliefert. Ich werde die Karre wohl demnächst als Montagsauto verkaufen.

Helmut Eckstein
Helmut Eckstein
Antwort an  Karsten Wohlfahrt
3 Jahre zuvor

Hallo Karsten, was haben Sie für einen Kastenwagen? Bei uns ist der jetzige Stand: Kanzlei hat Forderung auf Rücknahme des Wohnmobils und Zahlung des Verkaufspreises gestellt. Händler Fa. Pfisterer hat kurz vor Fristablauf geantwortet: Er akzeptiert auf Grund der massiven Schäden und Mängel die Rücknahme. Jedoch stellt er unhaltbare und überzogenen Forderungen mit 12030,00 €uro welche er haben möchte für die Nutzung. Für ihn sieht Nutzung so aus: Karre hat Kunde 3 Jahre, somit konnte er 3 Jahre die Nutzung wahrnehmen? Diese soll er dann auch bezahlen. Nun denn, so wie es momentan überall propagiert wird, sagen sowohl Hersteller als auch die Händler, dass nach maximal 144 Monaten, also 12 Jahren die Kisten nichts mehr wert sind. Natürlich, wir erleben das ja auch live. Nun soll damit das Nutzungsentgelt so berechnet werden : Brutto-Kaufpreis X tatsächliche Nutzungsdauer: erwartete Nutzungsdauer (144 Monate) = Nutzungsentgelt in Euro abzuziehen. Und mit dieser Mechanik zahlen wir als Käufer, Verbraucher, wie die letzten Deppen drauf. Also Rechenbeispiel von mir: 48120x 36:144 = 12030 €uro Bedeutet aber auch: 48120 €uro – 12030 €uro = 36090 €uro Restwert wegen 36 Monate herumstehen, und gefahrene Km in Höhe von 9700 km Hier handelt es sich jedoch, wenn man… Weiterlesen »

Karsten
Karsten
Antwort an  Knaus-Wohnmobil-Probleme.de
3 Jahre zuvor

Hallo,
der Händler hat bei uns die Rücknahme abgelehnt. Die Klage ist eingereicht. Mehr schreibe ich erst wieder, wenn die Verhandlung vorbei ist. Gruß Karsten. Verkauf dieser Schrottkarre war dann doch keine Option.

Karsten
Karsten
Antwort an  Karsten
2 Jahre zuvor

Nur mal kurz als Zwischenstand, der erste Verhandlungstermin ist vorbei. Leider konnte wegen fehlender Zeugen der Händlerseite noch nichts entschieden werden. Der Richter hat aber schon angedeutet, dass wir wohl stand jetzt zur Rückgabe berechtigt sein könnten. Wie gesagt, entschieden wird erst wenn beim nächsten Termin die Zeugen gehört werden. Das Problem ist, dass die Gesamtnutzungsdauer wegen des Nutzungsersatzes wohl nur mit 12 Jahren gerechnet wird. Das bedeutet, dass es bei der Rückgabe deutlich weniger Geld geben würde, wie im mangelfreien Zustand auf dem freien Markt. Knaus Tabbert hat jetzt auch noch eine Anwaltskanzlei als Streithelfer mit ins Rennen geschickt. Der Anwalt meint sinngemäß, dass die Karren nur 10 Jahre halten, und damit der Nutzungsersatz noch höher anzurechnen sei. Danke Knaus. Knaus wird mich mit meiner einen Aktie wohl zur Jahreshauptversammlung einladen müssen. Das wird ein Spaß werden.