Es folgt ein aktueller Erfahrungsbericht über einen KNAUS Boxstar 540 – 60 Years Edition (Neufahrzeug). Am Ende des Beitrags, nach den Fotos, folgen noch einige Hinweise und Fragen unsererseits zu den Verwechslungen von Garantie und Gewährleistung.
»Schon beim Abholen unseres neuen Boxstars vom Händler haben wir bemerkt, dass das Panoramadach starke Fahrtwindgeräusche verursacht.
Bei genauer Untersuchung des Problems ist uns aufgefallen, dass insbesondere die Dichtung im unteren Bereich des Panoramadaches nur unzureichend komprimiert war. Teilweise ließ sich problemlos bei geschlossenem Dach ein Blatt Papier hin- und herschieben. Natürlich haben wir dies sofort beim Händler reklamiert.
Nach ca. 5 Monaten lag die Reparaturfreigabe von Knaus vor und der Boxstar kam endlich in die Werkstatt. Dort wurde die Dichtung im unteren Bereich mit einer Kabellitze von ca. 1,5 mm2 unterfüttert. Die Idee war nicht schlecht, aber die Fahrgeräusche waren nur geringfügig reduziert. An Radiohören bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h war nicht zu denken.
Erneutes Vorsprechen beim Händler brachte nur Schulterzucken und den Hinweis ein, dass man mit Wohnmobilen doch nicht so schnell fahren soll!?
Inzwischen konnten wir die Geräusche durch Austausch der kompletten Dichtung verbannen. Im Internet haben wir den Dichtungsspezialisten SMI aufgetrieben. Eingebaut war das Kantenschutzprofil DO27 (Klemmbereich 1 – 2,5 mm, Dichtkörper 13 x 18 mm). Ersetzt haben wir es durch das nächst größere Profil DO31 (Klemmbereich 1,5 – 3 mm, Dichtkörper 16 x 22,3 mm). Man benötigt 3 m Länge und ca. € 25,- :-). Im unteren Bereich lag auch die neue Dichtung nicht stramm an, so dass wir die Idee mit der untergelegten Kabellitze dort übernommen haben. Jetzt liegt die Dichtung rundherum stramm an, ohne dass die Verriegelungsknebel überlastet werden.
Der gesamte Einbau hat nicht länger als 30 Minuten gedauert. Die Dichtung wird einfach ohne Kleber geklemmt. Wir hätten den Dichtungstausch schon viel eher machen sollen und der Knaus-Garantie weniger vertrauen sollen.« (Rolf)


Garantie und Gewährleistung
Da es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich Garantie und Gewährleistung sowie möglichen „Reparaturfreigaben“ durch die Herstellerin Knaus Tabbert kommt, hier nochmal einige Hinweise und Fragen (keine Rechtsberatung!!) als Denkanstöße:
Ist das Fahrzeug ein Neufahrzeug besteht 2 Jahre lang ein Gewährleistungsanspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer (also dem Knaus Tabbert Vertragshändler). Die Gewährleistung ist das gesetzlich vorgeschriebene Recht eines Käufers, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware oder erbrachte Leistung frei von Mängeln ist. Tritt ein Mangel auf, hat der Käufer gegenüber seinem Verkäufer (nicht gegenüber der Herstellerin Knaus Tabbert), das Recht auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Ersatz) innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Die sogenannte „Knaus-Garantie“ ist eine „10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“. Gemäß KNAUS Website bietet Knaus Tabbert im Rahmen ihrer bei Fahrzeugauslieferung gültigen Garantiebedingungen eine 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie auf den von Knaus Tabbert hergestellten Aufbau. Dabei sind Schäden durch eindringende Nässe oder Feuchtigkeit abgedeckt, wenn diese durch einen Material- oder Verarbeitungsfehler entstanden sind. Weiterhin schreibt Knaus Tabbert auf seiner Website: „Zusätzlich erhalten Sie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Händler.“
Wie bereits in einem früheren Beitrag geschrieben: Die Bedingungen der freiwilligen Dichtigkeitsgarantie werden vom Hersteller, also von Knaus Tabbert, festgelegt. Wenn man diese genau liest, kann vieles einfach auf „Fehlverhalten / Fehlbedienung“ oder „Alterung / Verschleiß“ geschoben werden, auch wenn dies nicht der Fall ist. Die Beweislast liegt beim Kunden. Die Garantie ist immer eine freiwillige (!!!) Leistung des Herstellers.
Im oben genannten Fall, kann das Panoramadach eigentlich nicht im Rahmen der „10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ von Knaus repariert worden sein. Es handelte sich ja nicht um einen Schaden mit eindringender Nässe oder Feuchtigkeit, sondern um starke Fahrtwindgeräusche durch das Panoramadach. Warum also musste 5 Monate auf eine Reparaturfreigabe durch die Herstellerin, Knaus Tabbert, gewartet werden?
Kommt hier also der Regress-Anspruch des Vertragshändlers gegenüber seinem Lieferanten (also der Knaus Tabbert AG) ins Spiel? Denn wenn der Verkäufer nicht für den Mangel verantwortlich ist, weil er die Ware (in diesem Fall das Wohnmobil) bereits mangelhaft von Knaus Tabbert erhalten hat, dann hat er gemäß BGB §445a das Recht, einen Regress-Anspruch gegenüber seinem Lieferanten geltend zu machen. Die Aufwendungen, die der Verkäufer hatte, weil sein Käufer einen Gewährleistungsanspruch gemäß §439 Abs. 2 oder 3 BGB geltend gemacht hat, kann der Knaus Vertragshändler dann von seinem Lieferanten, also der Knaus Tabbert AG, zurückfordern. Wollte der Vertragshändler auf Kosten des Wohnmobilkäufers (Zeit) sicherstellen, dass er seine Aufwendungen für die Reparatur von Knaus Tabbert ersetzt bekommt, bevor er seiner Pflicht zur Nachbesserung nachkam?
Wenn man als Wohnmobilkäufer bei einem mangelhaften Wohnmobil innerhalb des Gewährleistungszeitraums einen Anwalt einschaltet, dann läuft die Sache oft so:
Der Anwalt setzt dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist von üblicherweise zwei bis vier Wochen, bis wann der Mangel beseitigt werden soll. Eine zu kurze Frist kann unwirksam sein, während eine zu lange Frist den Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz verzögern kann.
Der Verkäufer sollte unbedingt antworten, da er sonst seine gesetzliche Gewährleistungspflicht missachtet.
Die Überprüfung des Wohnmobils bezüglich des Mangels und dessen Bestehen bereits bei Übergabe sollte der Vertragshändler zeitnah durchführen. Ist dies der Fall und der Gewährleistungsanspruch gerechtfertigt, muss er innerhalb der Frist oder zeitnah zu dieser die Mängel beseitigen.
Ein Abwarten von fünf Monaten, um eine Reparaturfreigabe von Knaus Tabbert zu erhalten, ist für den Wohnmobilkäufer inakzeptabel. Er hat letztendlich seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber der Knaus Tabbert AG. Fünf Monate Frist zur Nachbesserung sind laut Rechtsprechung in der Regel nicht mehr angemessen.
Nur weil der Verkäufer möglicherweise seine Regressansprüche bei der Knaus Tabbert AG durchsetzen will, kann es nicht zulasten des Wohnmobilkäufers gehen, auf diese Freigabe zu warten. Schließlich läuft währenddessen unaufhaltsam sein Gewährleistungszeitraum ab.
In diesem Sinne:
Immer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen!
Wer das nicht tut, muss unter Umständen monatelang auf seine Nachbesserungstermine warten, während in der Zwischenzeit der gesetzliche Gewährleistungszeitraum abläuft.