Die Problematik der „Haftung für Fehler oder Mängel“ zieht sich durch viele unserer Beiträge und Erfahrungsberichte auf dieser Webseite.
Sicherlich kann auch dem einen oder anderen Wohnmobilbesitzer ein Anwendungsfehler unterlaufen.
Undichtes Panoramafenster: Anwendungsfehler oder Mangel
Häufig wird aber auch die Verantwortung für eine mangelhafte Verarbeitung als Anwendungsfehler auf den Wohnmobilbesitzer abgeschoben. Nur allzu gerne wird man von einigen Vertragshändlern der Knaus Tabbert AG und auch von der Herstellerfirma direkt als „unwissender“ Wohnmobilbesitzer dargestellt, um diesem die Verantwortung für Mängel am Wohnmobil zuzuschieben.
Beweis oder Behauptung
So sollte man sich nicht abspeisen lassen. Kann der Händler nachweisen, dass er den Käufer bei der Übergabe des neu gekauften Wohnmobils auf ganz bestimmte Dinge hingewiesen hat? Wurde dem Käufer bei der Übergabe ein Dokument mit allen Hinweisen des Händlers ausgehändigt? Nein? Dann stellt der Händler nur eine Behauptung auf, die er nicht beweisen kann.
Es folgt ein kurzer Erfahrungsbericht über ein undichtes Panoramafenster an einem Knaus VAN TI 650 Platinum Selection.
«Als wir unseren Knaus in Augsburg abholten hatte ich bei der Heimfahrt immer das Gefühl, dass ein Fenster nicht richtig geschlossen war wegen der doch hohen Lautstärke während der Fahrt. Nachdem wir bei einem Unwetterregen einen starken Wassereinbruch an der oberen Seite des Panoramafensters hatten, sind wir zum Verkäufer gefahren um das abklären zu lassen.
Erst wurde vom Verkäufer gesagt, dass das bei allen Zwangsbelüftungen normal wäre. Komischerweise hatten die Wohnmobile auf dem Platz scheinbar nicht das Problem. Der dazu gekommene Werkstattmitarbeiter steckte zielsicher seine Hand in den Spalt an der unteren Seite des Fensters. „Das Fenster ist verzogen wegen des geschlossenen Rollos“. Wir wären bei der Übergabe darauf hingewiesen worden, dass immer ein Spalt offen bleiben muss um die Stauwärme abzuführen.
Weder ich noch meine Frau, die bei der Übergabe dabei war, können uns an diesen Hinweis erinnern!! Ist wohl übersehen worden???
Jedenfalls sind wir selbst schuld, sagt der Werkstattmitarbeiter und auch unser Verkäufer.» (Rainer Schütte)
Beweisdokumente bei Übergabe des Wohnmobils
Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht, der wieder einmal zeigt, wie wichtig es ist, bei der Übergabe eines Wohnmobils genau aufzupassen und dies auch zu dokumentieren.
Wenn der Wohnmobilverkäufer seine Hinweise nicht auf einem von beiden Vertragspartnern (Käufer und Verkäufer) unterschriebenen Dokument festhält, kann der Käufer auch eine Liste mit den Hinweisen, auf die er bei der Übergabe aufmerksam gemacht wurde, anfertigen und sich diese vom Verkäufer unterschreiben lassen. So kann der Knaus Vertragshändler später nicht einfach behaupten, er habe bei der Übergabe auf etwas hingewiesen, was er tatsächlich nie erwähnt hat.