Knaus DESEO und Knaus AZUR Wohnwagen – Patentrechtsstreit „Fibre Frame-Technologie“

Knaus Deseo und Azur - Patentrechtsstreit

Am 10. April 2025 wurde die Entscheidung des Gerichts erster Instanz des einheitlichen Patentgerichts (Lokalkammer Düsseldorf) betreffend EP 3 356 109 B1 verkündet.

Knaus Tabbert wird Herstellung und Vertrieb untersagt

In der Urteilsbegründung stellen die Patentrichter klar, dass Knaus Tabbert die Herstellung und der Vertrieb von Wohnwagenmodellen, die gegen das Patent verstoßen, in Deutschland, Frankreich, Italien und Slowenien untersagt sind.

Die Entscheidung kann unter folgendem Webseitenlink des Unified Patent Court eingesehen werden: https://www.unifiedpatentcourt.org/sites/default/files/files/api_order/9CAC7D26FD877B18C77086C371C89CEE_de.pdf

Darin auf Seite 55:

III. Rückruf

255. Die Entscheidung hinsichtlich des Rückrufs aus den Vertriebswegen in Bezug auf die unmittelbar verletzenden Erzeugnisse rechtfertigt sich nach Art. 64 Abs. 2 lit. b), 4 EPGÜ.

Darin auf Seite 56:

IV. Endgültige Entfernung aus den Vertriebswegen

259. Vergleichbares gilt im Hinblick auf die begehrte endgültige Entfernung aus den Vertriebswegen. Insoweit findet die begehrte Anordnung ihre Grundlage in Art. 64 Abs. 2 lit. d), 64 Abs. 4 EPGÜ.

Erfahrungsbericht über Knaus DESEO 400 TR

Es folgt ein Erfahrungsbericht, der uns kürzlich zugegangen ist und auf dieses Thema aufmerksam macht.

Wie reagiert Knaus Tabbert?

Selbstverständlich sofort Berufung einlegen, damit der Abverkauf dieser Modelle (Knaus DESEO und Knaus AZUR) mit erheblichen Preisnachlässen schleunigst erfolgen kann – bis möglicherweise ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Dann hätte man die „problematischen“ Modelle schön „entsorgt“.

Wir konnten keine Kommunikation oder Information hierzu auf der Webseite von Knaus Tabbert finden.

Und wer ist der Leidtragende oder sollten wir sagen „der Entsorger“?

Der Endverbraucher.

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