In den letzten Wochen und Monaten ist es in Deutschland zu mehreren Insolvenzen von Wohnmobilhändlern gekommen. Weitere Insolvenzen können nicht ausgeschlossen werden.
In den Medien wurde ausführlich über die Insolvenz der Auto & Freizeit Nord GmbH berichtet. Das Unternehmen hatte vor ca. 2 Jahren seinen Firmensitz von Eutin nach Wesenberg bei Rheinfeld verlegt und in den Neubau 8,5 Millionen Euro investiert.
Auch Camper Base aus dem baden-württembergischen Lörrach meldete vor einigen Monaten Insolvenz an. Das Unternehmen war früher unter dem Namen Camping Center Vöpel bekannt. Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers und auch seines Nachfolgers ist das Unternehmen laut Gutachten des Insolvenzverwalters seit dem 6. Juni 2024 führungslos. Obwohl das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war, zog es weiterhin Zahlungen von Kunden ein.
Es folgt ein Erfahrungsbericht über den insolventen Knaus Tabbert Vertragshändler „Camper Base“, ehemals „Camping Center Völpel“.
»Hallo,
habe am besagten Tag mein Fahrzeug bei Camper Base Gustavsburg geholt, jetzt insolvent.
Das Fahrzeug wurde mir ohne Einweisung übergeben, mit der Aussage, sie übergeben nur noch die Fahrzeuge aber sie könnten bei Mängeln nichts mehr reparieren, da die Werkstatt zu ist und nicht mehr öffnet. Ich solle mich an Knaus wenden, eine Tragödie.
Knaus sagte mir, ich solle mir einen Ersatzhändler in meiner Region suchen, der die Mängel behebt. Alleine, so eine Aussage gegenüber einem Kunden, der fast 100.000€ ausgegeben hat, ist eine bodenlose Frechheit. Knaus schiebt alles auf den „autorisierten Vertragshändler“ ab. Wie ist die Definition bei Knaus dafür? Was ist autorisiert? Was ist kompetent? Keiner nimmt sich meiner Probleme an.
Habe vor 3 Monaten einen Händler in meiner Region um einen Termin gebeten, bis dto. keine Nachricht erhalten. Was soll ich noch machen? Ein Fehler ist wirklich gravierend. Hinterer Blinker weist Fehler auf (Steuergerät?), Markise schließt nicht richtig, Dekorfolie wirft Blasen, Siphon tropft, Verkleidung fehlerhaft, Verdunklungsplissee mit Magnet total verzogen usw.!
Ich weiß hier wirklich nicht mehr weiter!« (Frank Reichenberger)





Und was sagt die Verbraucherzentrale in Bezug auf Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Ware von insolventen Vertragshändlern?
„Wenn der Händler insolvent wird, müssen Sie Ihre Nacherfüllungsansprüche auf Austausch oder Reparatur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Dieser kann entscheiden, ob er die Ansprüche erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Lehnt er ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre Forderung gegen den Insolvenzverwalter als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden.„
„Sie könnten die mangelhafte Ware also auf Ihre Kosten reparieren lassen und diese Kosten im Wege des Schadensersatzes vom Insolvenzverwalter verlangen. Allerdings sind Ihre Erfolgsaussichten, Reparaturkosten erstattet zu bekommen, wegen der Vielzahl der Forderungen gering. Im Fall der Insolvenz wird es daher schwierig werden, Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen.„
(Quelle: Verbraucherzentrale.de, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-eine-firma-insolvent-wird-das-sind-ihre-rechte-10630)
Gerade in der heutigen Zeit, nach dem „Wohnmobil-Boom“ der letzten Jahre, sollten potenzielle Wohnmobilkäufer sehr genau darauf achten, bei welchem Händler möglicherweise gekauft wird und ob es über diesen Händler bereits Hinweise oder Informationen im Internet gibt.